Gleichgeschlechtliche Partnerschaften – Antwort der Landesregierung

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften – Antwort der Landesregierung

Hallo ihr lieben!

Könnt ihr euch noch an meinen Betrag zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften erinnern? Alle, die jetzt mit dem Kopf nicken, können gleich weiterlesen. Alle anderen scrollen bitte zum 11. Mai zurück und lesen sich den Beitrag noch mal durch. 📖😉

Ich kann euch aber auch noch mal eine kurze Zusammenfassung geben:

Es ging um die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei Adoptionsverfahren und um das Adoptionsverfahren im Allgemeinen. Es gibt viele Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen darauf warten, von einer liebevollen Familie aufgenommen und adoptiert zu werden. Wenn eine passende Familie gefunden ist, ist es dann noch wichtig welches Geschlecht die Elternteile haben? Ist es nicht wichtiger, dass ein Kind von Herzen geliebt und von liebevollen Eltern großgezogen wird?

Da mich dieses Thema beschäftigt hat, habe ich der Landesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage Fragen gestellt und zusammengefasst folgende Antworten erhalten:

Die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. der gleichgeschlechtlichen Ehen sind ab der Erfassung mit kleineren Abweichungen konstant.

Positiv hervorzuheben ist die steigende Anzahl der Adoptionen durch ein Stiefelternteil – unabhängig ob es sich um gleich- oder verschiedengeschlechtliche Paare handelt.

Auch die Anzahl der Auflösungen / Scheidungen bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist bis auf kleinere Abweichungen „konstant“.

Angaben über die Dauer eines Adoptionsverfahrens lägen der Landesregierung nicht vor.

Die Anfrage hat gezeigt, dass es bei den Adoptionsverfahren keinen Unterschied zwischen gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren gemacht wird. Generell – und das finde ich sehr gut – ist die Anzahl der Adoptionen angestiegen.

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